Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ponycar-Wedding

 

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Ponycar-Wedding und ihren Kunden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

a.) Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn Ponycar-Wedding schriftlich eine vorausgegangene telefonische, elektronische oder schriftliche Anfrage sowie die Anzahlung des Kunden bestätigt.

b.) Hierbei gelten die zwischen Ponycar-Wedding und dem Kunden schriftlich gesondert vereinbarten Preise.

 § 3 Zahlungsbedingungen

a.) Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarung getroffen wurde, ist das vereinbarte Entgelt sofort fällig und nach Wahl des Kunden im Voraus an Ponycar-Wedding zu überweisen oder vor Fahrtantritt in voller Höhe in bar zu entrichten.

b.) Die Mietkaution beträgt € 1.000,00. Die Rückgabe der Kaution erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeugs in schadensfreiem Zustand.

c.) Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietzeit bestimmt sich das hierfür zusätzlich zu entrichtende Entgelt nach der zwischen Ponycar-Wedding und dem Kunden gesondert schriftlich getroffenen Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt im 30-Minuten-Takt je begonnener halben Stunde.

d.) Aus sonstigem Grund entstehende Kosten (z.B. Maut, Verwarnungsgeld, Bußgeld) trägt der Kunde.

e.) Mehrbeträge, wie unter c.) – d.) genannt, werden sofort fällig.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag

a.) Beide Parteien haben das Recht, von dem geschlossenen Vertrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen zurückzutreten (Stornierung).

b.) Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

c.) Bei Rücktritt durch den Kunden fallen folgende Kosten an:

●      bis 6 Monate vor Fahrtantritt:                        50 EUR Verwaltungsgebühren

●      ab 6 – 3 Monate vor Fahrtantritt:                  50 % des vereinbarten Gesamtpreises

●      ab 3 Monate – 1 Woche vor Fahrtantritt:      80 % des vereinbarten Gesamtpreises

●      innerhalb von 1 Woche vor Fahrtantritt:    100 % des vereinbarten Gesamtpreises

d.) Bei der Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung (etwa bei Nichterscheinen) zahlt der Kunde ebenfalls 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

e.) Ponycar-Wedding steht darüber hinaus ein Rücktrittsrecht zu, wenn:

– die Durchführung der Fahrt aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen drohenden Gefahren für die Insassen unzumutbar wird,

– der Kunde / die Fahrgäste eine, ihm / ihnen nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ponycar-Wedding obliegende Pflicht verletzen,

– der Kunde / die Fahrgäste durch ihr Verhalten eine Gefährdung (auch des Straßenverkehrs) herbeiführt.

– ein unvorhersehbarer technischer Defekt eine Weiterfahrt unmöglich macht.

Der Kunde darf im Falle eines Rücktritts nachweisen, dass der Ponycar-Wedding kein bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 § 5 Nutzung und Beförderung

a.) Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag als Fahrer angegebenen Person gefahren werden. Diese Person muss ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, muss mindestens 23 Jahre alt sein und muss seit mindestens 4 Jahren in ununterbrochenem Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

b.) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

c.) Das Mitbringen von Speisen, Getränken und Tieren ist nicht erlaubt.

d.) In den Fahrzeugen der Ponycar-Wedding herrscht absolutes Rauchverbot.

e.) Ponycar-Wedding ist berechtigt, die Beförderung von unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel stehenden Personen zu verweigern.

f.) Ponycar-Wedding ist des Weiteren berechtigt, die Beförderung von Personen zu verweigern, deren Physis oder Psyche geeignet ist, sich selbst oder andere zu gefährden.

g.) Die Teilnahme an Rennsportveranstaltungen jeglicher Art ist nicht gestattet.

i.) Für den Fahrer herrscht absolutes Alkoholverbot.

j.) Beim Abstellen des Fahrzeugs muss die Batterie abgeklemmt werden und die Parkkralle angebracht werden.

k.) Bei Anmietung über Nacht muss das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage untergestellt werden.

l.) Die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h darf nicht überschritten werden.

m.) Das Fahrzeug wird dem Kunden vollgetankt übergeben und ist vom Kunden wieder vollgetankt zurückzugeben. Es muss der auf dem Mietvertrag angegebene Kraftstoff getankt werden. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tankbeleg vorgelegt werden.

n.) Bei Regen muss das Fahrzeug untergestellt werden oder mit der beiliegenden Abdeckplane abgedeckt werden.

 § 6 Mehrkosten bei Verzögerungen

Mehrkosten, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung beruhen, hat dieser in voller Höhe selbst zu tragen.

§ 7 Haftung des Kunden

a.) Der Kunde haftet für die von ihm oder anderen Fahrgästen am Fahrzeug oder am Eigentum von Ponycar-Wedding sowie gegenüber Dritten verursachten Schäden.

b.) Reinigungskosten, welche entstehen, weil das Fahrzeug über den üblichen Rahmen hinaus genutzt wurde, trägt der Kunde. Gleiches gilt, falls aus vorgenanntem Grund ein Fahrzeug ausfällt, für Schäden, die sich durch den Ausfall selbst ergeben.

c.) Dekorationen usw. dürfen nur nach vorheriger Genehmigung von Ponycar-Wedding angebracht werden. Vom Kunden im und am Fahrzeug angebrachte Dekorationen, Beschriftungen o.ä. sind nach Fahrtende vollständig und rückstandslos zu entfernen. Der Kunde haftet in diesen Fällen ebenfalls für alle entstandenen Schäden.

d.) Risiken, die über die reine Personenbeförderung hinausgehen, sind seitens des Kunden ausreichend zu versichern.

e.) Im Interesse der Sicherheit des Kunden wird ausdrücklich auf die in allen Fahrzeugen bestehende Gurtpflicht hingewiesen. Die Missachtung der bestehenden Gurtpflicht durch den Kunden erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

f.) Der Kunde haftet gegenüber Ponycar-Wedding für schuldhafte bzw. aus dem Genuss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln resultierende Schäden.

§ 8 Haftung der Firma Ponycar-Wedding

a.)  Ponycar-Wedding versichert, dass die eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr entsprechen und über vollumfänglichen Versicherungsschutz verfügen.

b.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ponycar-Wedding -außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit- nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

c.) Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit besteht uneingeschränkt.

d.) Die obigen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen, verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn im Einzelfall eine verschuldensunabhängige Garantie übernommen wurde, nicht.

§ 9 Datenschutz

a.) Ponycar-Wedding versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

b.) Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass von ihm oder durch Ponycar-Wedding während der Fahrt angefertigtes Bildmaterial zu Werbezwecken verwendet werden darf. Er kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss des Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Ulm.

§ 11 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Mietvertrags im Übrigen.